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EU verschärft Krypto-Regeln mit einem vorläufigen Anti-Geldwäsche Abkommen

Die Europäische Union hat vorläufig neue Vorschriften gegen Geldwäsche (Anti-Money Laundering) vereinbart, die sich speziell auf den Krypto-Sektor konzentrieren.

Laut einer Presseerklärung des Europäischen Rates konzentriert sich das vorläufige Abkommen zwischen Rat und Parlament auf die Stärkung der Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der EU sowie des Finanzsystems vor Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsaktivitäten.

Neue Vereinbarung zielt auf den Krypto-Sektor ab

Die neuen AML-Vorschriften erstrecken sich auf „den Großteil des Kryptosektors“ und verlangen von allen Anbietern von Kryptowertdienstleistungen, eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden durchzuführen. Dies beinhaltet die Überprüfung von Fakten und Informationen über ihre Kunden sowie die Meldung von verdächtigen Aktivitäten.

„Gemäß der Vereinbarung müssen CASPs Kunden-Sorgfaltspflichtmaßnahmen anwenden, wenn Transaktionen in Höhe von 1000 Euro oder mehr durchgeführt werden“, erklärte der Rat. „Es werden Maßnahmen hinzugefügt, um Risiken im Zusammenhang mit Transaktionen mit selbstgehosteten Wallets zu mindern.“

Die vereinbarten Maßnahmen umfassen speziell erweiterte Sorgfaltspflichtanforderungen für Kryptowertdienstleister, die in grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen involviert sind. Dies ist ein gezieltes Bemühen, die Aufsicht zu stärken und die Sicherheit internationaler Kryptotransaktionen zu erhöhen.

„Kredit- und Finanzinstitute werden erweiterte Sorgfaltspflichtmaßnahmen ergreifen, wenn Geschäftsbeziehungen mit sehr vermögenden Einzelpersonen die Verwaltung einer großen Menge von Vermögenswerten beinhalten“, erklärte der Rat.

Die Bekämpfung von Finanzkriminalität soll damit in der EU gestärkt werden

Im März 2023 genehmigten die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) aus den Ausschüssen für Wirtschaft und Währung sowie für Freiheitsrechte, Justiz und Inneres strengere Geldwäschebekämpfungsmaßnahmen (AML) gegen die Finanzierung des Terrorismus (CFT).

Die Zustimmung der MdEP war der erste Schritt zur Verabschiedung des Abkommens. Nun muss der Rat der Europäischen Union das Abkommen ebenfalls genehmigen. Sobald der Rat das Abkommen genehmigt hat, wird es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Die neuen AML-Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Finanzsektor der EU nicht mehr für die Finanzierung von Terrorismus genutzt werden kann. Dazu werden die Maßnahmen unter anderem die Sorgfaltspflicht von Finanzinstituten erhöhen, die Überwachung von Transaktionen verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten stärken.

Der belgische Finanzminister Vincent Van Peteghem sagte, dass die neuen AML-Maßnahmen ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Sicherheit in der EU seien. „Sie werden dazu beitragen, dass Kriminelle und Terroristen keine Möglichkeit mehr haben, ihre illegalen Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren“, sagte Van Peteghem.

Die neuen AML-Maßnahmen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten.

Rolf Hassel
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